FFP2 – Maskenpflicht ab dem 01. Oktober 2022!
Ab Oktober diesen Jahres gilt für alle Besucher*innen beim Betreten unserer Räume eine FFP2-Maskenpflicht.
Laut §28b des Infektionsschutzgesetzes besteht vom 01. Oktober 2022 bis 07. April 2023 eine FFP2-Maskenpflicht für Patient*innen und Besucher*innen in Physiotherapiepraxen. Diese Regelung gilt nicht für Praxisinhaber*innen und Praxismitarbeiter*innen. Beim Gerätesport und in den Kursen können die Masken abgenommen werden.
Am 15.11.2022 wurde die neue Allgemeinverfügung Isolation des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege veröffentlicht.
Vorab in aller Kürze für die ambulante Physiotherapie:
➢ für positiv getestete Besucher der Praxis gilt ein Betretungsverbot.
➢ Bei positiven getesteten Patienten gilt bei Tragen der FFP 2 Maske kein Betretungsverbot. Allerdings bitten wir Sie, bei einer Erkrankung mit Symptomen (Schnupfen, Fieber, Husten etc.), Termine frühzeitig abzusagen.
https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen/
Geräte zur Händedesinfektion befinden sich an mehreren Stellen im GesundheitsCenter.