Allgemeine Geschäftsbedingungen
GesundheitsCenter Niklas und Rotmain Gesundheitssport
Stand: 27.10.2026
Teil A – Allgemeine Bedingungen
1. Anbieter und Geltungsbereich
Für Physiotherapie, medizinisches Training/Fitness und Präventionsangebote ist Vertragspartner die GesundheitsCenter Niklas GmbH & Co. KG, Am Sendelbach 1–3, 95445 Bayreuth (im Folgenden „GesundheitsCenter“). E-Mail Physiotherapie: info@rotmain-physiotherapie.de. E-Mail Fitness: info@rotmain-fitness.de.
Für Rehabilitationssport und die freiwillige Vereinsmitgliedschaft ist Vertragspartner der Rotmain Gesundheitssport e. V. (im Folgenden „Verein“). Anschrift: Am Sendelbach 1–3, 95445 Bayreuth. E-Mail: info@rotmain-fitness.de.
GesundheitsCenter und Verein sind eigenständige Anbieter. Der jeweilige Vertrag, die Anmeldung oder die Buchungsbestätigung benennt den zuständigen Anbieter. Durch die Nutzung eines Angebots entsteht kein Vertrag mit dem jeweils anderen Anbieter.
Teil A gilt ergänzend für die angebotenen Leistungen; Teil B betrifft Physiotherapie, Teil C Training/Fitness, Teil D Prävention und Teil E Rehasport/Vereinsangebote. Für Vereinsmitgliedschaften sind insbesondere die wirksam vereinbarte Satzung und die satzungsgemäß beschlossene Beitragsordnung maßgeblich. Diese AGB ändern die Satzung nicht.
2. Vereinbarte Leistungen
Art, Umfang, Beginn und Preis ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag, der angenommenen Anmeldung oder der konkreten Leistungsvereinbarung. Zusatzleistungen werden nur aufgrund einer gesonderten Vereinbarung berechnet. Individuelle Abreden haben Vorrang.
Die Nutzung ist personenbezogen. Vereinbarte Öffnungs- und Kurszeiten sowie Sicherheits- und Hygienehinweise sind zu beachten. Eine Hausordnung wird vor Vertragsschluss zugänglich gemacht, soweit sie Vertragsbestandteil werden soll. Sie begründet keine zusätzlichen, zuvor nicht vereinbarten Kosten.
3. Mitwirkung und Sicherheit
Teilnehmende teilen für die sichere Durchführung relevante gesundheitliche Einschränkungen und Änderungen der betreuenden Fachkraft mit. Bei Beschwerden während der Behandlung oder des Trainings ist die Fachkraft anzusprechen. Geräte dürfen erst nach Einweisung und entsprechend den Sicherheitshinweisen genutzt werden.
Ein bestimmter Behandlungs- oder Trainingserfolg wird nicht zugesagt. Die Pflicht zur fachgerechten Durchführung bleibt unberührt.
4. Preise und Zahlung
Es gelten die vor Vertragsschluss mitgeteilten und vereinbarten Preise einschließlich gegebenenfalls anfallender Umsatzsteuer. Gesetzlich geregelte Vergütungen und Zuzahlungen bleiben unberührt. Fälligkeit und Zahlungsrhythmus ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag und den nachfolgenden Sonderregelungen.
Lastschriften setzen ein gesondertes SEPA-Mandat voraus. Rücklastschriftkosten werden nur in tatsächlich entstandener, erforderlicher Höhe verlangt, soweit die zahlungspflichtige Person die Rücklastschrift zu vertreten hat. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen werden nicht pauschal als Rücklastschriftkosten berechnet. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
Aus diesen AGB folgt kein allgemeines einseitiges Preiserhöhungsrecht. Änderungen vereinbarter Entgelte bedürfen einer tragfähigen gesetzlichen oder vertraglichen Grundlage. Für Vereinsbeiträge gilt Teil E.
5. Ausfall durch den Anbieter
Kann ein vereinbarter Termin nicht stattfinden, informiert der Anbieter die betroffene Person möglichst frühzeitig. Ein Ersatztermin wird abgestimmt. Muss eine bereits bezahlte Einzelleistung endgültig entfallen, wird der darauf entfallende Betrag erstattet. Bei längeren Leistungsausfällen in laufenden Vertragsverhältnissen richten sich die Ansprüche nach den gesetzlichen Vorschriften.
6. Haftung
Für Schäden gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen. Dies gilt auch für Schäden an mitgebrachter Kleidung, Wertgegenständen und sonstigem Eigentum. Teilnehmende sollen vorhandene Aufbewahrungsmöglichkeiten nutzen; dadurch werden gesetzliche Ansprüche nicht ausgeschlossen.
7. Datenschutz und Erklärungen
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die gesonderte Datenschutzerklärung des jeweiligen Anbieters. Die Zustimmung zu diesen AGB ist keine pauschale datenschutzrechtliche Einwilligung. Soweit erforderlich, werden Einwilligungen, insbesondere für besondere Datenübermittlungen an externe Abrechnungsstellen, getrennt eingeholt.
Kündigungen und sonstige rechtserhebliche Erklärungen können in Textform, beispielsweise per E-Mail, abgegeben werden, soweit keine zwingende gesetzliche Form entgegensteht. Zusätzliche gesetzlich vorgeschriebene Erklärungswege bleiben bestehen. Hinweise zu den bevorzugten Wegen für Terminabsagen enthält Teil B.
Teil B – Physiotherapie und Online-Terminbuchung
8. Behandlungsgrundlage und Kosten
Die Behandlung erfolgt auf Grundlage der vereinbarten Leistung und, soweit erforderlich, einer gültigen ärztlichen Verordnung. Bitte legen Sie diese rechtzeitig vor und machen Sie bei der Terminvereinbarung vollständige Angaben zu verordneten Leistungen und Zeitumfängen.
Für gesetzlich Versicherte gelten die Abrechnungsregelungen des jeweiligen Kostenträgers. Gesetzliche Zuzahlungen sind, sofern keine Befreiung vorliegt, nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu leisten; entsprechend der Behandlungsvereinbarung werden sie mit der ersten Behandlung fällig.
Bei Privat- und Selbstzahlerleistungen werden Leistung und Vergütung vor Behandlungsbeginn vereinbart. Rechnungen sind entsprechend der Honorarvereinbarung zu bezahlen. Eine Erstattung durch private Versicherungen oder Beihilfestellen kann nicht zugesichert werden. Die gesetzliche Pflicht zur wirtschaftlichen Information bleibt bestehen.
9. Onlinebuchung und Prüfung der Verordnung
Mit Abschluss der Onlinebuchung und Versand der automatischen Terminbestätigung per E-Mail ist der ausgewiesene Behandlungstermin für beide Seiten verbindlich vereinbart. Eine Registrierung ist freiwillig. Registrierte Personen können ihre Termine im Rahmen der angebotenen Funktionen im Buchungssystem verwalten.
Das GesundheitsCenter prüft, ob die gebuchte Leistung und Dauer zu den angegebenen beziehungsweise vorgelegten Verordnungsdaten passen. Werden Unstimmigkeiten festgestellt, nimmt das GesundheitsCenter Kontakt auf. Erforderliche Änderungen der Leistung, Dauer oder Terminzeit werden gemeinsam vereinbart. Zusätzliche Selbstzahlerleistungen werden nicht ohne ausdrückliche Vereinbarung erbracht oder berechnet.
Kann die konkret gebuchte Behandlung aufgrund der Verordnung oder der fachlichen Voraussetzungen nicht durchgeführt werden, wird das weitere Vorgehen mit der betroffenen Person geklärt. Ein uneingeschränktes Recht der Praxis, bestätigte Termine nach Belieben zu ändern, wird hierdurch nicht begründet.
10. Absagefrist und Absagewege
Vereinbarte Physiotherapie-Termine sind spätestens 24 Stunden vor dem vorgesehenen Beginn abzusagen. Gemeint sind tatsächliche Stunden; Wochenenden und Feiertage werden mitgerechnet. Bei kürzerer Vorlaufzeit erfolgt die Mitteilung bitte unverzüglich.
Für eine schnelle Bearbeitung bitten wir um Absage telefonisch, persönlich oder über die dafür verfügbare Funktion im Buchungssystem. Bitte geben Sie Ihren Namen und den betroffenen Termin an. Bei Nutzung eines Anrufbeantworters muss die Nachricht diese Angaben enthalten.
Eine tatsächlich zugegangene, eindeutig zuordenbare Absage per E-Mail bleibt berücksichtigt. Eine gesonderte Bestätigung durch die Praxis ist für die Wirksamkeit einer zugegangenen Absage nicht erforderlich. Maßgeblich ist der Zugang nach den gesetzlichen Regeln, nicht allein das Absenden.
11. Versäumte oder kurzfristig abgesagte Termine
Sie kommen zur Therapiebehandlung in eine Praxis, die nach dem Bestellsystem geführt wird. Die mit Ihnen vereinbarte Zeit ist ausschließlich für Sie reserviert. Sofern Sie den vereinbarten Behandlungstermin nicht einhalten können, müssen Sie diesen mindestens 24 Stunden vorher absagen, damit wir die für Sie vorgesehene Zeit noch anderweitig verplanen können. Diese Vereinbarung dient nicht nur der Vermeidung von Wartezeiten im organisatorischen Sinne, sondern begründet zugleich eine für beide Vertragsparteien einzuhaltende Pflicht. Sofern Sie den vereinbarten Behandlungstermin nicht rechtzeitig absagen, kann Ihnen die mit den gesetzlichen Krankenkassen vereinbarte Vergütung in Rechnung gestellt werden. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass ansonsten Annahmeverzug gemäß § 615 BGB eintritt, wenn der vereinbarte Termin nicht fristgemäß von Ihnen abgesagt und eingehalten wird.
Bei Privat- und Selbstzahlerbehandlungen richtet sich die Vergütung nach der gesonderten Honorar- und Behandlungsvereinbarung. Die vorstehende Bezugnahme auf die Vergütung der gesetzlichen Krankenkassen betrifft die Behandlung gesetzlich Versicherter.
12. Aufklärung und Beendigung
Die erforderliche therapeutische Aufklärung und Einwilligung erfolgen vor der jeweiligen Maßnahme. Eine Unterschrift unter diese AGB ersetzt die individuelle Aufklärung nicht. Gesetzliche Rechte zur Beendigung des Behandlungsvertrags und zum Widerruf einer Behandlungseinwilligung bleiben unberührt.
Behandlungsmittel und Kleidung
Bei der Behandlung können Naturprodukte, Öle und Moorpackungen eingesetzt werden. Diese können Rückstände oder Verfärbungen auf Kleidung und Textilien verursachen. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Kleidungswahl und bringen Sie gegebenenfalls ein geeignetes Handtuch mit. Eine vollständige Auswaschbarkeit kann nicht zugesichert werden. Bitte informieren Sie uns vor der Anwendung über bekannte Allergien oder Unverträglichkeiten. Die gesetzlichen Haftungsbestimmungen bleiben unberührt.
Teil C – Medizinisches Training und Fitness
13. Nutzung und Betreuung
Die nutzbaren Trainingsflächen, Geräte, Kurse und Betreuungsleistungen richten sich nach dem gewählten Tarif. Die Nutzung erfolgt während der dafür vorgesehenen Zeiten. Sonderkurse und weitere Leistungen sind nur enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
Zusatzleistungen können nach gesonderter Vereinbarung hinzugebucht werden. Für gesondert kündbare Zusatzleistungen gilt entsprechend dem vorgelegten Vertragsmodell eine Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Monatsende, sofern keine günstigere Regelung vereinbart ist.
14. Vertragsdauer und Kündigung
Die jeweilige Mindestlaufzeit steht im abgeschlossenen Vertrag. Eine formularmäßig vereinbarte Erstlaufzeit darf die gesetzlich zulässige Höchstdauer nicht überschreiten.
Der Vertrag kann mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit gekündigt werden. Wird er anschließend auf unbestimmte Zeit fortgesetzt, kann die Kundin oder der Kunde ihn jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat kündigen. Gesetzliche außerordentliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.
Eine neue Mindestlaufzeit entsteht nur durch eine ausdrücklich vereinbarte neue Vertragsregelung. Die bloße Fortsetzung des Trainings begründet keine neue Erstlaufzeit.
15. Freiwillige Rücktrittsrechte und Ruhezeiten
Zusätzlich eingeräumte freiwillige Rücktrittsrechte richten sich nach dem jeweils abgeschlossenen Vertrag. Ein dort zugesagtes Rücktrittsrecht innerhalb der ersten drei Monate bleibt durch diese AGB unberührt.
Ob und unter welchen Voraussetzungen Ruhezeiten möglich sind und welche Auswirkungen sie auf Beiträge und Laufzeiten haben, richtet sich nach der jeweiligen wirksamen vertraglichen Vereinbarung. Diese AGB begründen keine zusätzlichen Ruhezeiten oder automatischen Laufzeitverlängerungen. Gesetzliche außerordentliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.
16. Beiträge
Beitragshöhe, Zahlungsweise, Fälligkeit und Abrechnungsrhythmus ergeben sich aus dem jeweils abgeschlossenen Vertrag. Diese AGB legen hierfür keinen einheitlichen Zahlungsrhythmus fest.
Teil D – Präventionskurse und PräventionPLUS
17. Kursumfang und Anmeldung
Kurstitel, Termine, Zahl der Einheiten, Dauer und Gesamtpreis werden vor der Anmeldung mitgeteilt. Der Kursvertrag kommt durch die Annahme der Anmeldung durch das GesundheitsCenter zustande. Der Kursbeitrag wird entsprechend der vereinbarten Anmeldung fällig.
Zusätzliche Gerätenutzung oder andere Zusatzleistungen müssen nach Inhalt, Dauer und Preis gesondert vereinbart werden. Eine Kostenbeteiligung der Krankenkasse richtet sich nach deren Voraussetzungen und Entscheidung; sie wird nicht garantiert.
18. Freiwilliger Rücktritt vor Beginn
Das GesundheitsCenter räumt ein freiwilliges Rücktrittsrecht innerhalb von 14 Tagen nach Anmeldung ein, sofern der Kurs noch nicht begonnen hat. Die Erklärung muss innerhalb dieses Zeitraums und vor Kursbeginn zugehen; eine E-Mail genügt.
Bei wirksamem freiwilligem Rücktritt vor Kursbeginn entfällt die Verpflichtung zur Zahlung des Kursbeitrags; bereits geleistete Kursbeiträge werden zurückerstattet. Nach Kursbeginn besteht dieses zusätzliche freiwillige Rücktrittsrecht nicht mehr.
Gesetzliche Widerrufs-, Kündigungs- und sonstige Lösungsrechte bleiben unberührt. Der Beginn des Kurses allein beseitigt ein gegebenenfalls bestehendes gesetzliches Widerrufsrecht nicht.
19. Fehltermine und Kursausfall
Bei persönlich versäumten Einheiten eines stattfindenden Kurses besteht kein automatischer Anspruch auf einen individuellen Ersatztermin. Zahlungs- und Erstattungsansprüche richten sich nach der Vereinbarung und dem Gesetz; ein pauschaler Ausschluss aller Erstattungsansprüche wird nicht vereinbart.
Vom GesundheitsCenter abgesagte Einheiten werden nach Abstimmung nachgeholt oder, wenn dies nicht möglich ist, anteilig erstattet. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
Teil E – Rehabilitationssport und freiwillige Vereinsmitgliedschaft
20. Verordneter Rehabilitationssport
Die Teilnahme am verordneten und vom zuständigen Kostenträger übernommenen Rehabilitationssport ist auch ohne kostenpflichtige Vereinsmitgliedschaft möglich. Der Abschluss eines Geräte-, Fitness- oder Zusatzvertrags ist dafür keine Voraussetzung.
Umfang und Gültigkeitszeitraum richten sich nach der Verordnung und der gegebenenfalls erforderlichen Bewilligung. Die Gruppenzuordnung erfolgt unter Berücksichtigung der persönlichen Voraussetzungen und verfügbarer Plätze. Nur tatsächlich erbrachte Leistungen werden entsprechend den geltenden Abrechnungsregeln gegenüber dem Kostenträger abgerechnet.
Ist die verordnete Zahl der Einheiten ausgeschöpft oder der Verordnungszeitraum abgelaufen, ist eine Fortsetzung zulasten des Kostenträgers nur bei entsprechender neuer Grundlage möglich. Daraus entsteht keine automatische kostenpflichtige Mitgliedschaft.
21. Freiwillige Mitgliedschaft und zusätzliche Leistungen
Die freiwillige, kostenpflichtige Vereinsmitgliedschaft wird gesondert beantragt und begründet. Sie ermöglicht im vereinbarten Umfang die Gerätenutzung und die weitere Kursteilnahme nach Verbrauch der verordneten Einheiten beziehungsweise nach Ablauf des Verordnungszeitraums. Die konkreten Angebote und Beiträge werden vor dem Beitritt erläutert.
Diese Leistungen werden von den verordneten Leistungen getrennt vereinbart und abgerechnet. Eine doppelte Abrechnung derselben Leistung ist ausgeschlossen.
22. Beiträge und Beendigung der Mitgliedschaft
Für Beginn, Beiträge, Beitragsänderungen und Beendigung einer Vereinsmitgliedschaft gelten die wirksam einbezogene Satzung, Beitragsordnung und Beitrittsvereinbarung. Die jeweils geltenden Unterlagen werden vor dem Beitritt bereitgestellt. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
Eine vereinbarte Preisermäßigung während des Verordnungszeitraums und ein damit verbundenes Sonderkündigungsrecht richten sich nach den wirksam vereinbarten Beitrittsbedingungen. Ein höherer Beitrag nach Ablauf der Verordnung setzt eine entsprechende wirksame Vereinbarung voraus.
Die 24-Stunden-Regel für physiotherapeutische Einzeltermine wird nicht automatisch auf verordnete Rehasportgruppen übertragen. Bei Verhinderung bitten wir um rechtzeitige Mitteilung. Diese Bedingungen begründen keine Ausfallgebühr für verpasste Rehasportgruppen.
Teil F – Widerruf und künftige Onlineangebote
23. Gesetzliche Widerrufsrechte
Das gesetzliche Widerrufsrecht hängt von Art und Abschlussweg des konkreten Vertrags ab. Für Behandlungsverträge gelten andere Regeln als für online geschlossene Fitness- oder Kursverträge. Freiwillige Rücktrittsrechte aus Teil C und Teil D werden davon getrennt behandelt.
Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, erhält die betreffende Person vor Vertragsschluss eine auf den konkreten Anbieter und Vertrag abgestimmte Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular. Eine bloße Zustimmung zu AGB ersetzt diese Information nicht.